Dämpfer für Bürgerinitiative gegen Ansiedlung des japanischen Chemiekonzerns
im Gewerbegebiet Buchschwabach
Gemeinderat schmettert Nichia-Bürgerbegehren ab
Obwohl in kürzester Zeit genügend Unterschriften zusammenkamen, wurden rechtliche Gründe für die Ablehnung geltend gemacht
ROSSTAL – Ein Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung des Chemiekonzerns „Nichia Chemical Europe“ im Gewerbegebiet „Alter Flugplatz“ des Roßtaler Ortsteils Buchschwabach wird es wohl nicht geben. Der Gemeinderat erklärte am Dienstag nahezu einstimmig das von einer Bürgerinitiative geforderte Begehren aus rechtlichen Gründen als nicht zulässig.
907 Bürger Roßtals hatten ihre Unterschriften dazu in kürzester Zeit abgegeben und gefordert, der Marktgemeinderat möge sein im Mai erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Wiederaufbereitungsbetriebes für Leuchtstoffe durch die japanische Firma Nichia zurücknehmen.
Die für ein Bürgerbegehren notwendige Unterstützung von zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger Roßtals wurde damit zwar weit übertroffen – nur 724 Unterzeichner wären erforderlich gewesen – dennoch folgten bis auf Michael Brak (Grüne) alle Gemeinderäte dem Beschlußvorschlag der Verwaltung, die für eine Ablehnung plädierte.
Grund: Die gemeindliche Zustimmung zum Nichia-Bauvorhaben liegt bereits länger als zwei Monate zurück. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen aber Beschlüsse, die älter als acht Wochen sind, nicht mehr durch ein Bürgerbegehren angefochten werden, wie Manfred Knauer von der Gemeindeverwaltung in der Sitzung erklärte.
Die Bürgerinitiative hatte bereits Tage vor der Sitzung von der ablehnenden Haltung erfahren und daraufhin noch einmal alle Kräfte mobilisiert: Jeder Gemeinderat wurde schriftlich darum gebeten, „sich frei von Vorurteilen und Fraktionszwängen“ zu machen und auf sein „Gewissen zu hören“.
Information bemängelt
Letztendlich waren aber nur bei Michael Brak die Bedenken gegen das Bauvorhaben größer als die Sorge, mit einem „Ja“ zum Bürgerbegehren womöglich gegen geltendes Recht zu verstoßen. Der Vertreter der Ökopartei bemängelte vor allem die spärliche Information: „Für die Genehmigung einer Dachgaube in Oedenreuth haben wir mehr Unterlagen bekommen als zu dem Nichia-Projekt.“
Die anderen Fraktionen folgten ohne Widerspruch der Vorgabe der Verwaltung: SPD-Sprecher Berthold Östreicher bekannte zwar, daß ihm Nichia schon mehrere „schlaflose Nächte“ bereitet habe und er die Sorgen der Bürger sehr gut verstehen könne, aber im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dennoch das Bürgerbegehren ablehnen müsse.
Abwatschen der Behörden
Peter Hutter, Fraktionssprecher der CSU, ging erst gar nicht ausführlicher auf dieses ein. Er verurteilte stattdessen die Bürgerversammlung vom vergangenen Donnerstag (wir haben berichtet) „als ein Tribunal, ein Abwatschen der Fachbehörden“ durch die Bürger und den von der BI beauftragten Würzburger Rechtsanwalt Jochen Hofmann-Hoeppel.
Letzterer soll im Auftrag der Bürgerinitiative nun gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung einen Einspruch vorbereiten. Und auch die Ablehnung des Bürgerbegehrens will der Jurist auf seine Richtigkeit überprüfen.
Nach wie vor sind die Anlieger der Meinung, daß es sich bei der geplanten Leuchtstoff-Aufbereitungsanlage um einen Recyclingbetrieb handelt, der nach der 4. Bundesimmissions-Schutzverordnung (BImSch) genehmigt werden müsse. Diese verlangt zum Beispiel eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine detailliertere Offenlegung des Wiederaufbereitungsverfahrens, das in Buchschwabach zur Anwendung kommen soll.
Die Firma Nichia, so ihr Geschäftsführer Michael Feicht gegenüber den FN, will die Einspruchsfrist gegen die Baugenehmigung „wohl in jedem Fall erst einmal abwarten“, ehe über das Bauvorhaben weiter entschieden werde. Welche Konsequenzen das Unternehmen aus den zu erwartenden Einsprüchen zieht, soll in etwa 14 Tagen auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben werden.
ROLAND BECK
Quelle: Fürther Nachrichten 1998
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